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Tätigkeitsgebiete
(Geschäftsfelder, Geschäftsbereiche)

Architektenrecht Bau- und Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten private und öffentliche Auftraggeber von Bauleistungen, Investoren, Projektentwickler, Hersteller von Bauprodukten, Bauunternehmen, Bauhandwerker, Architekten und Ingenieure. Unsere Dienstleistung umfasst die interessengerechte Gestaltung von Verträgen, insbesondere von Architekten- und Ingenieurverträgen, Generalunternehmer- und Übernehmerverträgen, Nachunternehmerverträgen, Kaufverträgen und gesellschaftsrechtlichen Arbeitsgemeinschaftsverträgen; ferner die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung einschließlich der Vertretung vor Schiedsgerichten.

Wir bieten unternehmensbezogene Schulungen und Seminare auf dem Gebiet des privaten Baurechts an, insbesondere auf der Grundlage der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und über das Gebührenrecht für Architekten und Ingenieure.

Wir beraten Grundstückseigentümer, Investoren, private und öffentliche Bauherren bei der Gestaltung ihrer gewerblichen Mietverträge, bei Grundstückskaufverträgen, Grundstückskaufoptionen, bei Erbbauverträgen.


Familien- und Erbrecht

Wir beraten Sie umfassend in schwierigen Trennungs- und Ehescheidungssituationen. Häufig kommt es bereits vor und bei der Trennung auf die richtige Weichenstellung an. Dies stellt zumeist die Grundlage für eine einverständliche vertragliche Reglung der Vermögensauseinandersetzung, der Unterhaltsfragen und der möglichen Scheidungsfolgesachen dar. Soweit es in der Folge zur Ehescheidung kommt, begleiten wir Sie im gerichtlichen Verfahren und erforderlichenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn etc. durch. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in der Beratung in Kindschaftssachen sowie bei Vaterschaftsanfechtungsverfahren.

Wir beraten Sie umfassend bei der Errichtung oder Abänderung von Testamenten und Erbverträgen und zeigen Ihnen jeweils die bestehenden Regelungsmöglichkeiten auf, so dass Sie Ihre individuellen Vorstellungen in rechtlich wirksamer Form umsetzen können. Ist ein Erbfall eingetreten, stehen wir zur Beratung und Durchführung von schwierigen Fragen der Ausschlagung der Erbschaft, der Erbscheinserteilung sowie in der Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

Umfassende Beratung bei der Errichtung oder Änderung von Testamenten; Ausschlagen von Erbschaften; Anträge auf Erbscheinserteilung, Durchführung von Erbscheinsverfahren; Beratung bei der Verwaltung von Erbengemeinschaften; Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.


Gesellschaftsrecht

Unser gesellschaftsrechtlicher Schwerpunkt liegt in der Beratung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Wir entwerfen Ihre Gesellschaftsverträge sowohl für Personen- wie für Kapitalgesellschaften. Wir fertigen des Weiteren die für Sie relevanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Betriebsführungs- und Betriebspachtverträge sowie Kaufverträge über Unternehmen, Unternehmensteile und über Beteiligungen an Unternehmen.

Bei Konfliktfällen unter Gesellschaftern bzw. zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft oder deren Organen sind wir beratend und schlichtend tätig. Wir betreuen Sie des Weiteren bei Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten.


Projektentwicklung und projektbegleitende Beratung

Wir beraten private und öffentliche Bauherren, Generalunter- und übernehmer bei Projekten des Hoch- und Tiefbaus einschließlich Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Wir gestalten interessengerechte Verträge, begleiten die Projekte von der Entstehungsphase bis zu ihrer Fertigstellung. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Vermeidung von Konflikten in der Auslegung der projektbezogenen Verträge, bei der Nachtragsbearbeitung und bei der Mangelbearbeitung.

Wir begleiten sie bei Feasibility Studien in der Auslotung baurechtlicher Nutzungsmöglichkeiten, in Fragen der Umnutzung von Bestandsimmobilien sowie bei Fragen der verkehrlichen Erschließung u.ä.

Wir erstellen für Sie projekteinleitende Grundsatzvereinbarungen, Optionsverträge, Kaufangebote u.ä.

Wir definieren mit Ihnen die Parameter für Potentialanalysen, Verkehrs-, Lärm- und sonstige Gutachten und holen für Sie diese Gutachten ein.

Wir behandeln für Sie das Thema Altlasten, insbesondere Bodenbelastungen in seinen privat- und öffentlich-rechtlichen Ausprägungen für das jeweilige Projekt.


Öffentliches Bau- und Umweltrecht

Wir beraten private und öffentliche Auftraggeber auf den Gebieten des öffentlichen Bau- und Planungsrechts sowie in Fragen des Immissionsschutz-, Abfall- und des Umweltrechts.

Schwerpunktmäßig betreuen wir Sie bei Ihren bau- und immissionsschutzrechtlichen Vorhaben sowie bei wasser-, abfall- und bodenrechtlichen Verfahren. Wir sind für Sie in diesen Bereichen sowohl bei der Einholung erforderlicher Genehmigungen wie auch bei der Abwehr hoheitlicher Anordnungen tätig. Wir beraten Sie im Hinblick auf die Vielzahl der auf unterschiedlichster Ebene zu berücksichtigenden Rechtsnormen bereits im Vorfeld entsprechender Vorhaben, um von vornherein Konflikte zu minimieren oder auszuschließen.

Wir wirken für Sie bei der Aufstellung und Verhandlung von Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie bei der Ausarbeitung und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit.

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei erforderlichen gerichtlichen Verfahren.


Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Investoren, private und öffentliche Bauherren bei der Gestaltung ihrer gewerblichen Mietverträge und vertreten Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ferner beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen Fragestellungen des Wohnungseigentumsgesetzes (Rechte, Pflichten, Gebrauchsregelung, Nutzungen, Lasten, Kosten; Verwaltung durch die Wohnungseigentümer) und führen erforderlichenfalls die Verfahren in Wohnungseigentumssachen bei den hierfür zuständigen Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in allen Instanzen. Wir beraten und vertreten schließlich gewerbliche und private Vermieter sowie Mieter, außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren.